{"id":14063,"date":"2022-11-23T16:02:04","date_gmt":"2022-11-23T15:02:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.perimeterprotection.net\/bedingungen-und-konditionen\/"},"modified":"2023-01-23T16:08:22","modified_gmt":"2023-01-23T15:08:22","slug":"bedingungen-und-konditionen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/perimeterprotection.net\/ch\/bedingungen-und-konditionen\/","title":{"rendered":"Bedingungen und Konditionen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"14063\" class=\"elementor elementor-14063 elementor-7620\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<main class=\"has_eae_slider elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-5b2b2e3 elementor-section-full_width elementor-section-height-min-height elementor-section-height-default elementor-section-items-middle\" data-id=\"5b2b2e3\" data-element_type=\"section\" data-settings=\"{&quot;jet_parallax_layout_list&quot;:[],&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-background-overlay\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-no\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"has_eae_slider elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-084ca7f\" data-id=\"084ca7f\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-37ae94f elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"37ae94f\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">f\u00fcr Lieferungen und Leistungen der \n<br>Perimeter Protection Germany GmbH<\/h1>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-24afb4c elementor-align-left elementor-hidden-desktop elementor-hidden-tablet elementor-hidden-mobile elementor-widget elementor-widget-breadcrumbs\" data-id=\"24afb4c\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"breadcrumbs.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t<p id=\"breadcrumbs\"><\/p>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/main>\n\t\t\t\t<section class=\"has_eae_slider elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-21c115f elementor-section-full_width elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"21c115f\" data-element_type=\"section\" data-settings=\"{&quot;jet_parallax_layout_list&quot;:[],&quot;background_background&quot;:&quot;gradient&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-no\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"has_eae_slider elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-eb29d0a\" data-id=\"eb29d0a\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-adb0bac elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"adb0bac\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen der \n<br>Perimeter Protection Germany GmbH<\/h2>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-2cd594d elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"2cd594d\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<h6><strong>1. Anwendbarkeit der Bedingungen<\/strong><\/h6><ul><li>Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen im Sinne von \u00a7310 Abs.1 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB).<\/li><li>Die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen der Perimeter Protection Germany GmbH (\u201eBedingungen\u201c) gelten f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen der Perimeter Protection Germany GmbH (nachfolgend \u201ePPGG\u201c), insbesondere den Verkauf von Gegenst\u00e4nden (nachfolgend: \u201cLieferung\u201c), Dienstleistungen wie z.B. Beratung, Planung, Montage (nachfolgend: \u201cDienstleistung\u201c) sowie f\u00fcr Herstellung eines Werks (nachfolgend: \u201cWerkleistung\u201c). Dienstleistungen und Werkleistungen werden nachfolgend zusammenfassend bezeichnet als \u201cLeistung\u201c.<\/li><li>Es gelten ausschlie\u00dflich die Bedingungen von PPGG. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen, insbesondere Einkaufs-, Gesch\u00e4fts- und Zahlungsbedingungen des Kunden werden von PPGG nicht anerkannt, auch wenn PPGG diesen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen hat. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn PPGG Lieferungen oder sonstige Leistungen vorbehaltlos ausf\u00fchrt.<\/li><li>\u00c4nderungen dieser Bedingungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Vereinbarung.<\/li><\/ul><h6><br \/><strong>2. Vertragsabschluss<\/strong><\/h6><ul><li>PPGG \u2013 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung von PPGG oder durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien zustande.<\/li><li>Allein der Besteller und Empf\u00e4nger der Auftragsbest\u00e4tigung ist Vertragspartei und verpflichtet sich damit auch zur Entgegennahme und Zahlung der Rechnung<\/li><li>Ist die Bestellung\/Auftrag eines Kunden ein verbindliches Vertragsangebot (\u00a7 145 BGB), bleibt der Kunde mindestens f\u00fcr die Dauer von 14 Kalendertagen nach Eingang bei PPGG an dieses Angebot gebunden.<\/li><li>Die PPGG hat das Recht, ihre Forderungen gegen den Besteller an einen Dritten abzutreten.<\/li><\/ul><p>\u00a0<\/p><h6><strong>3. Zurverf\u00fcgungstellung von Unterlagen<\/strong><\/h6><ul><li>An Abbildungen, Kalkulationen, Berechnungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen beh\u00e4lt PPGG sich Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie d\u00fcrfen Dritten ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung von PPGG nicht zug\u00e4nglich gemacht werden und sind diesen gegen\u00fcber geheim zu halten. Sie sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr die im Vertrag vorgesehenen Zwecke zu verwenden. Unterlagen sind auf Aufforderung an PPGG unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben, sofern der Vertrag abgewickelt wurde oder ein darauf basierender Auftrag nicht an PPGG erteilt wurde.<\/li><li>Der Kunde haftet f\u00fcr die Richtigkeit der von ihm zu stellenden Unterlagen, wie insbesondere Zeichnungen, Muster und Planungsvorgaben. Bei nicht rechtzeitiger oder unvollst\u00e4ndiger Zurverf\u00fcgungstellung von Unterlagen durch den Kunden, beh\u00e4lt sich PPGG die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrags und sonstige Rechte vor.<\/li><li>Werden durch Lieferungen oder Leistungen von PPGG nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Kunden Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Kunde PPGG von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen schadlos.<\/li><\/ul><h6><br \/><strong>4. Vorbereitungsarbeiten<\/strong><\/h6><ul><li>Soll der Liefergegenstand durch PPGG beim Kunden oder einem vom Kunden bestimmten Ort montiert oder das Werk dort hergestellt werden, stellt der Kunde rechtzeitig sicher, dass alle notwendigen Einrichtungen rechtzeitig zur Verf\u00fcgung stehen und er alle erforderlichen Vorarbeiten erbracht hat. Sofern nicht PPGG dies ausdr\u00fccklich \u00fcbernommen hat, stellt der Kunde insbesondere sicher, dass<\/li><li>Vorarbeiten entsprechend den Vorgaben und Zeichnungen von PPGG ausgef\u00fchrt sind,<\/li><li>ein ausreichender Zugang zum Aufstellungsort besteht und die Zugangswege f\u00fcr den Transport geeignet sind,<\/li><li>das Fundament des Aufstellungsorts ausreichend belastbar ist,<\/li><li>das von PPGG eingesetzte Personal auch au\u00dferhalb der gew\u00f6hnlichen Arbeitszeiten t\u00e4tig werden kann, wenn PPGG dies rechtzeitig zuvor ank\u00fcndigt,<\/li><li>er das Personal von PPGG auf die am Montageort geltenden Sicherheitsbestimmungen hinweist und keine unzumutbaren Arbeitsbedingungen (ungesunde oder gef\u00e4hrliche Umgebung) herrschen,<\/li><li>eine angemessene Unterbringung und Zugang zu sanit\u00e4ren Anlagen gew\u00e4hrleistet ist,<\/li><li>der Liefergegenstand, Werkzeuge und sonstige Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde gegen Diebstahl und Witterung gesch\u00fctzt angemessen gelagert werden k\u00f6nnen,<\/li><li>die von PPGG benannten Kran-, Hebe-, Transport oder sonstigen Ger\u00e4te und Werkzeuge rechtzeitig bereitgehalten werden.<\/li><li>H\u00e4lt der Kunde eine oder mehrere dieser Verpflichtungen nicht oder nicht richtig ein, ist PPGG berechtigt, diese Verpflichtungen selbst oder durch einen Dritten zu erf\u00fcllen sowie ihre Leistung ganz oder teilweise einzustellen. Mehrkosten, die durch die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und werden diesem nach den \u00fcblichen S\u00e4tzen von PPGG f\u00fcr Material und Personal und den tats\u00e4chlich entstandenen Kosten f\u00fcr Dritte berechnet.<\/li><\/ul><h6><br \/><strong>5. Lieferung\/Leistungen<\/strong><\/h6><ul><li>F\u00fcr Umfang und Ausf\u00fchrung der Lieferung\/Leistung ist die Auftragsbest\u00e4tigung von PPGG oder die vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien ma\u00dfgebend.<\/li><li>Liefer- und\/oder Leistungsfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbest\u00e4tigung durch PPGG beim Kunden, mangels solcher binnen 5 Kalendertagen nach Zugang der kundenseitigen Bestellung bei PPGG, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausf\u00fchrung des Auftrags gekl\u00e4rt sind und alle sonstigen vom Kunden zu erf\u00fcllenden Voraussetzungen vorliegen, insbesodere Erhalt einer Anzahlung, Abschluss offizieller Formalit\u00e4ten, Bereitstellung vereinbarter Sicherungsmittel und sonstige notwendige Mitwirkungsleistungen vollst\u00e4ndig geleistet sind.<\/li><li>Liefertermine, fristen oder Montagefristen gelten als eingehalten, wenn der Liefergegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk\/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt worden ist.<\/li><li>Leistungsfristen gelten als eingehalten, wenn die Leistung von PPGG am vereinbarten Leistungsort erbracht wurde. Bei Werkleistungen gilt die Leistungsfrist als eingehalten, wenn das Werk ohne wesentliche M\u00e4ngel dem Kunden am vereinbarten Ort zur Abnahme angeboten wurde. Die Abnahmepflicht des Kunden besteht, wenn das Wer abnahmef\u00e4hig und abnahmereif ist.<\/li><li>Fristen werden insbesondere dann um die Dauer der Verz\u00f6gerung verl\u00e4ngert bzw. verschoben, wenn<\/li><li>PPGG die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Bestellung\/Auftrags ben\u00f6tigten Angaben nicht rechtzeitig zugehen,<\/li><li>die Verz\u00f6gerung aus der Sph\u00e4re des Kunden stammt und nicht von PPGG zu vertreten ist, zum Beispiel der Kunde Anzahlungen nicht leistet oder Mitwirkungshandlungen nicht oder nur unzureichend erbringt,<\/li><li>nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen des Auftrags vereinbart werden,<\/li><li>PPGG an der Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt h\u00f6herer Gewalt, Streik, Krieg Naturkatastrophen oder gleichartiger Gr\u00fcnde gehindert wird \u2013 gleichg\u00fcltig, ob im eigenen Werk oder bei deren Vorlieferanten eingetreten \u2013 die PPGG trotz Anwendung aller gebotenen Sorgfalt nicht abwenden konnte, insbesondere beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, Betriebsst\u00f6rungen, Arbeitsk\u00e4mpfe, Verz\u00f6gerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, Halb- oder Fertigfabrikate, Energieversorgungsschwierigkeiten. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unm\u00f6glich oder unzumutbar, so wird PPGG von der Lieferverpflichtung frei. PPGG ist in diesen F\u00e4llen zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Ereignisse w\u00e4hrend des Liefer-\/Leistungsverzuges entstehen. Das Vorliegen vorgenannter Ereignisse teilt PPGG dem Kunden unverz\u00fcglich mit.<\/li><li>Die Einhaltung der Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung, soweit PPGG den Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform informiert und nicht das Beschaffungsrisiko oder eine Liefergarantie durch PPGG \u00fcbernommen wurde. Hat PPGG bereits eine Gegenleistung vom Kunden erhalten, ist diese unverz\u00fcglich zu erstatten. PPGG ist bei ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/li><li>Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist PPGG berechtigt, den PPGG entstehenden Schaden, einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben vorbehalten. Soweit die Voraussetzungen von Satz 1 vorliegen, geht auch die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Untergangs oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung des Liefergegenstands zu dem Zeitpunkt auf den Kunden \u00fcber, zu dem dieser in Schuldner- oder Annahmeverzug ger\u00e4t.<\/li><\/ul><h6><br \/><strong>6. Preise<\/strong><\/h6><ul><li>Ist nichts anderes vereinbart, gelten alle Preise f\u00fcr Lieferung\/ Leistung ab Werk bzw. ab Lager und grunds\u00e4tzlich in Euro netto. Hinzu kommen unter Umst\u00e4nden Kosten f\u00fcr die See- und Lufttransportverpackung, Fracht, Porto und, soweit eine Transportversicherung vereinbart wurde, Versicherungskosten, zuz\u00fcglich vom Kunden zu tragenden der am Tage der Berechnung g\u00fcltigen Umsatzsteuer (soweit gesetzlich anfallend) und zuz\u00fcglich sonstiger Nebenkosten, wie Kosten f\u00fcr Verpackung, Transport, Entladung, Montage, Zoll und anderer Geb\u00fchren und \u00f6ffentlicher Abgaben f\u00fcr die Lieferung\/ Leistung.<\/li><li>Soweit nichts anderes vereinbart, gelten f\u00fcr Leistungen die bei PPGG am Tage der Erbringung der Leistung geltenden \u00fcblichen S\u00e4tze und Materialkosten. F\u00fcr \u00dcber-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, deren Notwendigkeit vom Kunden zu vertreten ist, sowie f\u00fcr Arbeiten unter objektiv erschwerten Bedingungen werden die tariflichen Zuschl\u00e4ge auf den Effektivlohn aufgeschlagen. Fahrtkosten werden, sofern nichts anderes vereinbart, gem\u00e4\u00df aktueller Preisliste, pro gefahrenen Kilometer und Fahrtstunden berechnet.<\/li><li>Alle Preise gelten netto 2 Monate ab Auftragsbest\u00e4tigung. Bei Vereinbarung einer Liefer-\/Leistungsfrist von mehr als zwei Monaten beh\u00e4lt sich PPGG vor, zwischenzeitlich f\u00fcr die Beschaffung, Herstellung, Lieferung, Montage o. \u00e4. eingetretene Kostensteigerungen, einschlie\u00dflich Preis\u00e4nderungen in entsprechenden Umfang an den Kunden weiterzugeben. Anpassungen wegen ge\u00e4nderter Umsatzsteuer k\u00f6nnen jederzeit vorgenommen werden.<\/li><\/ul><h6><br \/><strong>7. Zahlungsbedingungen<\/strong><\/h6><ul><li>Wenn nicht anders vereinbart, ist ein Drittel des vereinbarten Preises bei Vertragsschluss f\u00e4llig, und ein Drittel, nachdem PPGG die Versandbereitschaft des Liefergegenstandes oder wesentlicher Teile hiervon erkl\u00e4rt hat. Restzahlung ist f\u00e4llig mit Lieferung, bei Werkleistungen mit Abnahme. Dienstleistungen werden nach Abschluss der Arbeiten oder t\u00e4glich berechnet.<\/li><li>Wenn nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne irgendwelche Abz\u00fcge zu begleichen. Der Kunde ger\u00e4t in Verzug, wenn f\u00e4llige Zahlungen nicht sp\u00e4testens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichartigen Zahlungsaufforderung beglichen werden. Ger\u00e4t der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist PPGG berechtigt, f\u00fcr weitere Lieferungen oder Leistungen angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.<\/li><li>Wechsel werden nur nach Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten, insbesondere Einziehungs- und Diskontspesen, gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort f\u00e4llig. Wechsel werden ohne Gew\u00e4hr f\u00fcr richtiges Vorlegen und Protest angenommen. PPGG beh\u00e4lt sich die Ablehnung von Wechseln ausdr\u00fccklich vor.<\/li><li>Bei Zahlungsverzug \u2013 auch im Falle der Stundung \u2013 sind Zinsen in H\u00f6he von 9 Prozentpunkten \u00fcber dem bei F\u00e4lligkeit jeweiligen Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Ist der Kunde in Zahlungsverzug mit einer Forderung, so k\u00f6nnen alle \u00fcbrigen Forderungen gegen den Kunden f\u00e4llig gestellt werden.<\/li><li>Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder durch PPGG anerkannt sind. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht und nicht bestritten ist. Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte von PPGG bleiben unber\u00fchrt.<\/li><li>Alle Forderungen von PPGG werden unabh\u00e4ngig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort f\u00e4llig, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ger\u00e4t oder PPGG Umst\u00e4nde bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditw\u00fcrdigkeit des Vertragspartners zu mindern. PPGG ist dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuf\u00fchren. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann PPGG vom Vertrag zur\u00fccktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt PPGG unbenommen.<\/li><\/ul><h6><br \/><strong>8. Erf\u00fcllungsort\/Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/h6><ul><li>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Lieferungen von PPGG ist der Ort, an dem sich der versandbereite Liefergegenstand befindet. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Leistungen ist der Firmensitz von PPGG.<\/li><li>Sofern in der Auftragsbest\u00e4tigung nicht anders angegeben, ist bei einer Lieferung die Lieferung \u201eab Werk\u201c vereinbart.<\/li><li>Nutzen und Gefahr gehen \u2013 unabh\u00e4ngig von Art und Form der Lieferung \u2013 auf den Kunden \u00fcber, wenn der Liefergegenstand das Werk oder Lager von PPGG verl\u00e4sst oder wenn dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Das gilt auch, wenn PPGG weitere Leistungen, wie zum Beispiel Transport oder Montage des Liefergegenstands \u00fcbernommen hat und auch dann, wenn PPGG ausnahmsweise die Kosten hierf\u00fcr tr\u00e4gt.<\/li><li>Vor Absendung der Ware tr\u00e4gt der Kunde die Gefahr des von keiner Seite verschuldeten Unterganges, Besitzverlustes oder der Besch\u00e4digung des Liefergegenstands, wenn die Auslieferung des versandbereiten Liefergegenstands auf Verlangen des Kunden erst zu einem sp\u00e4teren Termin als dem vorgesehenen vorgenommen werden soll. Die Gefahr geht dann mit Ablauf des vorgesehenen Versandtages auf den Kunden \u00fcber.<\/li><li>Handelt es sich um eine Werkleistung, erfolgt Gefahr\u00fcbergang mit der Abnahme oder dem einer Abnahme gleichstehenden Zeitpunkt.<\/li><\/ul><p>\u00a0<\/p><h6><strong>9. Abnahme<\/strong><\/h6><ul><li>Ist f\u00fcr eine Werkleistung eine Abnahme durch den Kunden erforderlich, gilt, sollte nichts anderes mit dem Kunden vereinbart sein, folgendes:<\/li><li>Die Abnahme erfolgt am Herstellungsort des Werks. PPGG wird den Kunden mitteilen, dass die Werkleistung abnahmebereit ist und zur Abnahme zu einem Termin w\u00e4hrend der normalen Arbeitszeit auffordern. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme schriftlich zu erkl\u00e4ren, wenn das Werk der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Die Kosten f\u00fcr eine Abnahme tr\u00e4gt der Kunde, bis auf die Kosten f\u00fcr das Personal von PPGG. Der Kunde tr\u00e4gt daf\u00fcr Sorge, dass etwaige f\u00fcr die Abnahme notwendige Ausr\u00fcstungen und Messger\u00e4te zur Verf\u00fcgung stehen.<\/li><li>Die Abnahme darf nur verweigert werden, wenn die vorgenommenen Anpassungen von der vereinbarten Beschaffenheit wesentlich abweichen. Diese sind zu protokollieren. Wegen unwesentlicher M\u00e4ngel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Nimmt der Kunde das Werk nicht ab, obwohl er dazu verpflichtet w\u00e4re, steht dies der Abnahme gleich.<\/li><li>Vor einer Abnahme ist der Kunde nicht zur Nutzung oder Teilnutzung des Werks berechtigt. Nimmt er dennoch eine solche Nutzung vor, gilt dies als Abnahme.<\/li><\/ul><p>\u00a0<\/p><h6><strong>10. Verpackung und Transport<\/strong><\/h6><ul><li>Der Versand des Liefergegenstands erfolgt durch einen Verkehrstr\u00e4ger nach Wahl von PPGG. PPGG ist nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschlie\u00dfen. Sofern der Kunde eine Transportversicherung w\u00fcnscht, wird PPGG f\u00fcr die Lieferung eine solche abschlie\u00dfen. Der Kunde hat die hierdurch anfallenden Kosten zu tragen.<\/li><li>Transport- und alle sonstigen Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung werden nicht zur\u00fcckgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, f\u00fcr eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.<\/li><\/ul><h6><br \/><strong>11. M\u00e4ngel und Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/h6><ul><li>Die in allgemeinen Produktinformationen oder Preislisten von PPGG enthaltenen Angaben sind nur insoweit verbindlich, als in der Auftragsbest\u00e4tigung\/im Vertrag ausdr\u00fccklich hierauf Bezug genommen wird.<\/li><li>Der Kunde hat empfangene Liefergegenst\u00e4nde oder erstellte Werke unverz\u00fcglich zu untersuchen, insbesondere auf Menge und vereinbarte Beschaffenheit. Beanstandungen von M\u00e4ngeln werden nur dann ber\u00fccksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Liefergegenstands oder nach Erkennbarwerden durch schriftliche Anzeige an PPGG ger\u00fcgt werden. Die Anzeige muss eine Beschreibung des Mangels enthalten. Der Kunde verliert das Recht, sich auf einen Mangel zu berufen, wenn er die M\u00e4ngel nicht innerhalb der oben genannten Fristen r\u00fcgt.<\/li><li>Liegt ein Mangel vor, so hat PPGG die Wahl, den Mangel zu beseitigen oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Die Beseitigung erfolgt grunds\u00e4tzlich an dem Ort, an dem der Liefergegenstand bestimmungsgem\u00e4\u00df belegen ist. PPGG kann jedoch die \u00dcbersendung des fehlerhaften Teils oder des Liefergegenstandes zum Zwecke der Reparatur oder zum Austausch verlangen. Erfordert der Aus- oder Einbau besondere Kenntnisse, ist PPGG berechtigt, diesen Aus- oder Einbau selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als den bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Ort oder den Lieferort verbracht werden, gehen zu Lasten des Kunden. Teile, die im Rahmen der Mangelbeseitigung ersetzt wurden, gehen ins Eigentum von PPGG \u00fcber.<\/li><li>PPGG gew\u00e4hrleistet \u2013 ohne hierf\u00fcr eine Garantie zu \u00fcbernehmen \u2013 dass die Liefergegenst\u00e4nde nicht gegen Patente, sonstige gewerbliche Schutzrechte oder Know-how Dritter versto\u00dfen, soweit diese Rechte in Deutschland gesch\u00fctzt sind oder soweit die Konstruktion nicht vom Kunden vorgegeben wurde.<\/li><li>Macht ein Dritter aus solchen Patenten, solchen sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder solchem Know-how berechtigte Anspr\u00fcche gegen Liefergegenst\u00e4nde geltend, so erfolgt die Nacherf\u00fcllung nach Wahl von PPGG durch den Erwerb einer Lizenz f\u00fcr die betroffenen Gegenst\u00e4nde oder die Lieferung schutzrechtsfreier Gegenst\u00e4nde. PPGG ist in diesem Fall berechtigt, die Schutzrechtsverletzung durch zumutbare Alternativgestaltung mit entsprechender Leistungsf\u00e4higkeit zu umgehen.<\/li><li>In der blo\u00dfen Durchf\u00fchrung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung liegt kein Anerkenntnis des Bestehens des Mangels. Soweit durch die Nacherf\u00fcllung die Verj\u00e4hrung gehemmt ist, gilt dies nur f\u00fcr das mangelhafte Produkt, nicht f\u00fcr die gesamte \u00fcbrige Anlage.<\/li><li>Hat der Kunde einen Mangel ger\u00fcgt und stellt sich heraus, dass ein solcher Mangel nicht vorhanden ist, f\u00fcr den PPGG haftet, ersetzt der Kunde die PPGG f\u00fcr die Untersuchung entstandenen Kosten.<\/li><li>Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder f\u00fcr den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind oder die Ersatzlieferung fehlschl\u00e4gt, ist der Kunde nach eigener Wahl berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder eine angemessen Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Schadens- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche bleiben nach Ma\u00dfgabe von Ziff. 13 unber\u00fchrt.<\/li><li>Anspr\u00fcche wegen eines Mangels bestehen nicht bei nat\u00fcrlichem Verschlei\u00df, sowie bei Sch\u00e4den, die infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung oder Montage durch den Kunden, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, elektronischer oder elektrischer Einfl\u00fcsse oder gleichartiger Tatbest\u00e4nde entstehen. PPGG haftet nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die auf vom Kunden zur Verf\u00fcgung gestellten Materialien, oder vorgegebenen Konstruktionen beruhen.<\/li><li>Alle Anspr\u00fcche wegen eines Mangels verj\u00e4hren nach \u00a7377 HGB, \u00a7309 Nr. 8 b) ff) BGB ein Jahr ab Lieferung\/Abnahme der Leistung. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk (\u00a7 438 Abs.1 Nr. 2 a) BGB) oder um einen Baustoff (\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 b) BGB), so gilt die gesetzliche Regelung. Unber\u00fchrt blieben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verj\u00e4hrung (insbesondere \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 BGB sowie \u00a7\u00a7444, 479 BGB).<\/li><\/ul><h6><br \/><strong>12. Verletzung der Rechte Dritter<\/strong><\/h6><ul><li>Der Kunde wird PPGG von geltend gemachten Anspr\u00fcchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen oder wegen sonstiger M\u00e4ngel der Liefergegenst\u00e4nde, f\u00fcr die PPGG haftet, unverz\u00fcglich schriftlich unterrichten, bei der notwendigen Verteidigung im Einvernehmen mit PPGG handeln und PPGG bei der Verteidigung nach besten Kr\u00e4ften unterst\u00fctzen.<\/li><\/ul><p>\u00a0<\/p><h6><strong>13. Haftung<\/strong><\/h6><ul><li>PPGG haftet vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund- bei Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis.<\/li><li>Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, sowie:<\/li><li>F\u00fcr Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit von PPGG, ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erf\u00fcllungsgehilfen,<\/li><li>f\u00fcr die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden sch\u00fctzen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gew\u00e4hren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertraut hat und vertrauen darf<\/li><li>f\u00fcr die Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, auch durch gesetzliche Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen<\/li><li>soweit PPGG die Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie<\/li><li>f\u00fcr eine zwingende Haftung nach gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/li><li>Im Falle, dass PPGG oder seinem Erf\u00fcllungsgehilfen nur leichte Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt und kein Fall vorstehender 5 und 6 Spiegelstrich vorliegt, haftet PPGG auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur f\u00fcr den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.<\/li><li>Die Haftungsausschl\u00fcsse bzw.-beschr\u00e4nkungen gem\u00e4\u00df der vorstehenden Ziffern gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, leitender und nicht leitender Angestellter und sonstiger Erf\u00fcllungsgehilfen sowie Subunternehmer von PPGG.<\/li><\/ul><p>\u00a0<\/p><h6><strong>14. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/h6><ul><li>Der gelieferte Gegenstand bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung \u2013 bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einl\u00f6sung- s\u00e4mtlicher PPGG aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Kunden zustehenden Forderungen Eigentum von PPGG (Vorbehaltsware).<\/li><li>Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn \u00fcbergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wassersch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. M\u00fcssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgef\u00fchrt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuf\u00fchren.<\/li><li>Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu ver\u00e4u\u00dfern. F\u00fcr den Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung tritt der Kunde PPGG bereits jetzt die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden im Werte der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag inkl. MwSt) mit allen Nebenrechten ab.<\/li><li>Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde f\u00fcr PPGG vor, ohne dass PPGG hieraus Verpflichtungen erwachsen. Erfolgt eine Verarbeitung mit anderen, ebenfalls unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, erwirbt PPGG Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des zwischen PPGG und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (Rechnungsbetrag inkl. MwSt) zu dem entsprechenden Kaufpreis f\u00fcr die anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche wie f\u00fcr die Vorbehaltsware.<\/li><li>Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenst\u00e4nden untrennbar vermischt, erwirbt PPGG Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag inkl. MwSt) zu den anderen vermischten Gegenst\u00e4nden zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde PPGG anteilm\u00e4\u00dfig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Eigentum f\u00fcr PPGG.<\/li><li>Der Kunde tritt an PPGG die Forderungen zur Sicherung der Forderungen von PPGG gegen den Kunden ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundst\u00fcck erwachsen.<\/li><li>Der Kunde ist verpflichtet, PPGG unverz\u00fcglich Zugriffe auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware und die PPGG abgetretenen Rechte schriftlich anzuzeigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, PPGG die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde f\u00fcr den PPGG entstandenen Ausfall.<\/li><li>PPGG ist berechtigt, jederzeit Herausgabe der im Eigentum oder Miteigentum von PPGG stehenden Gegenst\u00e4nde zu verlangen falls PPGG die Erf\u00fcllung der Forderungen durch den Kunden gef\u00e4hrdet erscheint oder wenn er gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen verst\u00f6\u00dft. In der Zur\u00fccknahme der Ware durch PPGG liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag, es sei denn PPGG h\u00e4tte dies ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4rt. In der Pf\u00e4ndung der Kaufsache durch PPGG liegt stets ein R\u00fccktritt vom Vertrag. PPGG ist nach R\u00fccknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserl\u00f6s ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden \u2013 abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten \u2013 anzurechnen.<\/li><li>Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und s\u00e4mtliche gesetzlich erforderlichen Dokumente auszustellen, damit der Eigentumsvorbehalt wirksam wird oder sonstige Sicherheit zugunsten von PPGG bestellt wird bzw. erhalten bleibt.<\/li><\/ul><h6><br \/><strong>15. Teilnichtigkeit<\/strong><\/h6><ul><li>Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Bedingungen oder Vereinbarungen nicht ber\u00fchrt. Unwirksame Bestandteile sind durch Vereinbarungen zu ersetzen, die dem Vertragswillen der Parteien entsprechen.<\/li><\/ul><h6><br \/><strong>16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<\/strong><\/h6><ul><li>F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen PPGG und dem Kunden, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, m\u00f6gen sie auf vertraglicher, deliktischer oder sonstiger gesetzlicher Grundlage beruhen, gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/li><li>Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten zwischen PPGG und dem Kunden, auch f\u00fcr Scheck- und Wechselklagen, ist das f\u00fcr den Gesch\u00e4ftssitz von PPGG zust\u00e4ndige Gericht. PPGG ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Gesch\u00e4ftssitz zu verklagen.<\/li><li>Der Kunde hat alle Geb\u00fchren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung au\u00dferhalb Deutschland anfallen.<\/li><\/ul><p><br \/>Stand August 2017<\/p>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>f\u00fcr Lieferungen und Leistungen der Perimeter Protection Germany GmbH Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Lieferungen und Leistungen der Perimeter Protection Germany GmbH 1. Anwendbarkeit der Bedingungen Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen im Sinne von \u00a7310 Abs.1 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB). 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